FAQ - häufig gestellte Fragen
1. Was bedeutet Heilpraktiker für Psychotherapie in meinem Fall?
Ich habe Psychologie studiert (M.Sc. Psychologie) und anschließend die staatliche Heilerlaubnis als Heilpraktiker für Psychotherapie erworben. Damit kann ich psychische Störungen mit Krankheitswert eigenständig diagnostizieren und behandeln. Meine Arbeit verbindet also ein wissenschaftliches Psychologiestudium mit der praktischen Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie.
2. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten nicht. Einige private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten jedoch anteilig die Kosten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.
3. Wie läuft ein Erstgespräch ab?
Im Erstgespräch lernen wir uns kennen, klären Ihr Anliegen und besprechen, ob und wie eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Sie erhalten Raum, Ihre aktuelle Situation zu schildern, und wir legen erste Schritte fest.
4. Wie viele Sitzungen sind sinnvoll?
Das ist individuell verschieden. Manche Menschen profitieren schon von wenigen Terminen, andere wünschen sich eine längerfristige Begleitung. Wir besprechen gemeinsam, welches Vorgehen für Sie passend ist.
5. Muss ich etwas Bestimmtes mitbringen?
Nein. Es reicht, wenn Sie mit einem offenen Anliegen kommen. Alles Weitere entsteht im Gespräch.
6. Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Termine in der Regel kurzfristig möglich – oft innerhalb von ein bis zwei Wochen.
7. Was kostet eine Sitzung?
Eine Einzelsitzung (50 Minuten) kostet 90 €.
8. In welchen Fällen ist eine Behandlung nicht möglich?
Akute psychiatrische Notfälle, Krisensituationen mit akuter Selbst- oder Fremdgefährdung sowie die Verordnung von Medikamenten und Krankschreibungen gehören nicht in mein Zuständigkeitsgebiet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Notruf (112), den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder eine psychiatrische Klinik.

